Offene Kinder- und Jugendarbeit im Jugendwerk

„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ (§1 [1] SGB VIII)
Dieses Recht gilt für alle jungen Menschen, unabhängig von Herkunft, Kultur, Glaube, sozialem Status, Altersgruppe, körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung.

Offene Kinder- und Jugendarbeit findet in den Kirchenkreisen An Sieg und Rhein und Bonn sowohl in gemeindlicher Trägerschaft als auch in Trägerschaft des Jugendwerkes statt.

Das Jugendwerk begleitet die Trägergemeinden der Offenen Jugendarbeit und im Besonderen die hauptamtlichen Mitarbeitenden in allen fachlichen Fragen. Darüber hinaus nehmen wir die jugendpolitische Vertretung in den Kommunen gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) wahr.

In der Stadt Bonn ist die Evangelische Jugend mit insgesamt 9 Offenen Jugendeinrichtungen einer der größten Freien Träger.

Das Jugendwerk ist mit zwei „stationären“ Einrichtungen (Siegburg und Bornheim) und einem Angebot der Mobilen Jugendarbeit (Bornheim) eigenständiger Träger in der Offenen Jugendarbeit.

 

 

Einrichtungen des Jugendwerks